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Seit mehr als 20 Jahren wird der Schutz des Grundwassers gesetzlich in den einzelnen Wasserschutzgebietsverordnungen geregelt.

Die Landwirtschaft und die Baumschulen haben dabei eine besondere Bedeutung. Von ihnen kann eine Gefahr durch unsachgemäße Lagerung von organischen Düngemitteln ausgehen. Ebenso besteht eine Gefahr, bei Nichtbeachtung der Sperrfristen bei der Ausbringung der organischen Düngemittel.

Die spezielle Fachberatung übernehmen hier Ingenieur-Büros für die verschiedenen WSG.

Ziel ist:
  • Sensibilisierung der Landwirtschaft und der Baumschulen auf das Thema Grundwasserschutz.
  • Verhinderung von Eintrag von umweltgefährtenten Stoffe ( AwSV).

Die Aufgabenschwerpunkte liegen dabei in:
  • Bearbeitung von Anträgen auf genehmigungspflichtige Maßnahmen in Wasserschutzgebieten (WSG) und ggf. Erteilung von Genehmigungen nach WSG-VO.
  • Fachliche Stellungnahmen zu Bauanträgen, BImSchG- Anträgen und sonstigen Vorhaben von land- , forstwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben. Stellungnahmen  nach den Vorschriften der AwSV bei Biogasanlagen, Güllelägern und anderen landwirtschaftlichen Anlagen.
  • Fachliche Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren bei Verstößen gegen das Wasserrecht.
  • Annahme und Prüfung der Schlagdateien von landwirtschaftlichen Betrieben und Betrieben des Erwerbsgartenbaus in Wasserschutzgebieten.
  • Überwachung und Kontrollen von Biogasanlagen, landwirtschaftlichen Betrieben und Anlagen nach den wasserrechtlichen Vorschriften im WSG. Bearbeitung von Beschwerden und Überprüfung der Einhaltung von Sperrfristen der Düngeausbringung. Beratung der Antragsteller, Landwirte, Bürger und Betreiber.
  • Verfolgung von Cross-Compliance Vorgängen in der Landwirtschaft aus dem Wasserrecht. Koordination der Cross-Compliance Vorgänge in der Wasserbehörde und Bericht an das zuständige Ministerium


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