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Selbstüberwachungsverordnung (SüVO)


Die Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Selbstüberwachungsverordnung) legt den Mindestumfang der eigenverantwortlichen Überwachungsmaßnahmen für Abwasseranlagen fest und beschreibt die dafür erforderlichen Daten sowie deren Dokumentation.



Ihre Ansprechperson/en

Frau Schlüter

Fachdienst Umwelt (FD 26)

Team Wasser (26-3)

rechtliche Fragen

Telefon:  04121/ 4502-2308

Fax:  04121/ 4502-92308

E-Mail:  u.schlueter@kreis-pinneberg.de

Raum:  3.388

Frau Tutsch

Fachdienst Umwelt (FD 26)

Team Wasser (26-3)

technische Fragen

Telefon:  04121/ 4502-2309

Fax:  04121/ 4502-92309

E-Mail:  j.tutsch@kreis-pinneberg.de

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