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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen


Wir überwachen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dazu zählen Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (z.B. Tankstellen, Heizöltanks) und Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen.

Stoffe wie Schwermetalle, Lösungsmittel oder Mineralölprodukte können Gewässer verunreinigen und nachhaltig schädigen. Beim Umgang mit diesen Stoffen ist besondere Vorsicht notwendig, damit sie nicht in Flüsse, Seen in den Boden oder ins Grundwasser gelangen können.

Nach dem allgemeinen Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) müssen Anlagen so aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Dies gilt natürlich insbesondere für Anlagen, die im Wasserschutzgebiet liegen. Um das Gefährdungspotenzial möglichst gering zu halten, wird in speziellen Wasserschutzgebietsverordnungen die Größe von Anlagen beschränkt oder deren Betrieb vollständig untersagt. Außerdem wird z.B. bei unterirdischen Anlagen in Wasserschutzgebieten die Prüfhäufigkeit erhöht und die wiederkehrende Prüfpflicht kleinerer, oberirdischen Anlagen gefordert.

Die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfahren von uns alles über die technischen Anforderungen sowie über die Einhaltung von Prüfpflichten.



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