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Wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen


Wir regeln die Nutzung der Gewässer so, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und auch dem Nutzen Einzelner dienen und dass vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben. Außerdem ist es unser Ziel, dass der Zustand der Gewässer weiter verbessert wird.

Wenn Sie eine der nachfolgend genannten Maßnahmen planen, so müssen Sie bei uns einen entsprechenden Antrag stellen.


Einleitung in ein Oberflächengewässer (z.B. Graben, Fluss)
Bau oder Änderung einer Kleinkläranlage
Errichtung/ Veränderung einer Anlage an oder in einem Gewässer (z.B. Grabenüberfahrt)
Wasserentnahme aus einem Oberflächengewässer
Gewässerausbau (Herstellung/ Beseitigung/ Umgestaltung eines Gewässers oder Ufers)

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