Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!
Verwaltung Fachbereich Familie, Teilhabe und Soziales Fachdienst Soziales Team Soziale Sicherung Kriegsopferfürsorge
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Personen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz als Beschädigte oder Hinterbliebene anerkannt sind. Die Leistungen werden in Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen des Einzelnen bewilligt. Zugrunde liegen die §§ 25ff des Bundesversorgungsgesetzes.
Die Sachbearbeitung für die Kriegsopferfürsorge wird von der Stadt Kiel wahrgenommen. Kontaktangaben finden Sie unter folgendem Link: http://www.kiel.de/rathaus/service/_organisationseinheit.php?id=9033586
Webseiten-ID: 3773
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Wegbeschreibung