Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 114 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 27.04.2022 folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung des Kreises Pinneberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schüler*innenbeförderung erlassen:...