Die oben genannte tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 05.08.2016 wird hiermit widerrufen. Der Widerruf tritt am 18.07.2017 in Kraft. Begründung Die Nachuntersuchungen der im Sperrbezirk befindlichen Bienenvölker haben keine weiteren Anhaltspunkte auf Amerikanische Faulbrut ergeben. Die Amerikanische Faulbrut gilt daher als...