Mit der Änderung des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Landesjagdgesetzes vom 23.06.2016 (GVOBl. Schl.- H. S. 256) entfällt die Verpflichtung zur Vorlage des Rehwildabschussplanes bei der unteren Jagdbehörde. Hiermit werden die bestätigten Abschusspläne für Rehwild widerrufen. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort. Ihre...