Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 95 ff der Gemeindeordnung und des § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2004 (GVOBI. Schl.-H. 2004 S. 484) wird nach Beschluss des...