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Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 gilt landesweit für Schleswig-Holstein.
Die Teilaufstellung der Regionalpläne umfasst:
Die Landesregierung hat im Jahr 2015 die Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP 2010) und zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) eingeleitet. Nach Auswertung des in der Zeit vom 04. September 2018 bis zum 03. Januar 2019 durchgeführten förmlichen Beteiligungsverfahrens zum zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III hat die Landesregierung am 17. Dezember 2019 den dritten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP 2010 sowie der Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III gebilligt und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens zum dritten Entwurf beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren wird durch Runderlass der Landesplanungsbehörde im Amtsblatt Schleswig-Holstein vom 6. Januar 2020 eingeleitet.
Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens erhalten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Beteiligte) gemäß § 5 Absatz 5 LaplaG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2014 (GVOBI. Schl.-H. S. 8), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 20. Mai 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 98) und § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt für die Dauer von einem Monat in der Zeit vom 13. Januar 2020 bis zum 13. März 2020 in den Verwaltungen der Kreise und kreisfreien Städte.
Die Planunterlagen umfassen:
Sie liegen
in der Zeit vom 13. Januar 2020 bis zum 13. Februar 2020
im Raum 5.239 des Kreises Pinneberg, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn, während der Sprechzeiten Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr, öffentlich aus.
Äußerungen können in schriftlicher oder elektronischer Form in der Zeit vom 13. Januar 2020 bis zum 13. März 2020 abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können unberücksichtigt bleiben.
Das Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Es ist ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das zur Verfügung stehende Online-Beteiligungsportal unter www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung zu nutzen. Hier können die Planunterlagen für den gesamten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.
Stellungnahmen können außerdem an die E-Mail-Adresse: windenergiebeteiligung@im.landsh.de oder per Post an die Adresse:
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Landesplanung und ländliche Räume
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
gesendet werden.
Alle abgegebenen Stellungnahmen werden elektronisch verarbeitet. Hinweise zum Datenschutz können bei den auslegenden Stellen sowie im Online-Beteiligungsportal eingesehen werden.
Weitere Informationen zum Aufstellungsverfahren sowie die synoptische Aufbereitung der zu dem zweiten Planentwurf fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/windenergie. Der Landesplanungsbehörde liegen umweltbezogene Stellungnahmen und Fachgutachten von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Auswirkungen der Planung auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter, sonstige Sachgüter und zu den Energiezielen vor.
Elmshorn, den 28.12.2019
Kreis Pinneberg
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