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Satzung des Kreises Pinneberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung)


Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 114 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 28.04.2021 folgende Satzung erlassen:



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