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Kreis Pinneberg feiert neu eingebürgerte Menschen


Die Zahl der Einbürgerungen im Kreis Pinneberg wächst. In 2023 haben 836 Menschen ihre Einbürgerungsurkunde im Kreishaus in Elmshorn in Empfang genommen. So viele waren es noch nie. Für viele von ihnen ist die Einbürgerung ein besonderer Moment in ihrer Biografie. Um dies zu feiern, lädt der Kreis Pinneberg einmal im Jahr zur zentralen Einbürgerungsfeier. Eingeladen werden immer die im zurückliegenden Jahr neu Eingebürgerten. Dieses Mal kamen die Gäste nach Tornesch ins Heimathaus.

„Diese Feier ist wichtig für uns“, sagte Kreispräsident Helmuth Ahrens während der Begrüßung. „Mit dieser Feier möchten wir zeigen, dass wir uns darüber freuen, dass Sie da sind, dass Sie sich für Ihren Ort im Kreis Pinneberg entschieden haben. Sie sind uns willkommen!“

Zu den Gästen zählten neben den Eingebürgerten selbst auch Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung, unter anderem Abgeordnete aus dem Landtag genauso wie Bürgermeister*innen und Bürgervorsteher*innen aus den Kommunen, in denen die Eingebürgerten leben.

Als Gast-Rednerin war Doris Kratz-Hinrichsen zugegen. Die Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen in Schleswig-Holstein erklärte: „Einbürgerungen sind für alle Beteiligten feierliche Momente. Ich freue mich über jede Einbürgerung, weil sie bedeutet, dass wir fest miteinander planen. Mit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni wird sich die Zahl der Einbürgerungen weiter erhöhen, denn zum Teil werden die Hürden geringer und auch die Möglichkeiten der doppelten Staatsangehörigkeit sind gegeben. Dies ist zeitgemäß und entspricht den Bedürfnissen vieler Menschen, die bisher gezögert haben, sich einbürgern zu lassen.“

Mit den 836 Einbürgerungen in 2023 waren es über 150 mehr als 2022 (655 Einbürgerungen). Zum Vergleich: Zehn Jahre vorher, in 2013, sind 431 Menschen im Kreis Pinneberg eingebürgert worden. Seit dem Beginn des 20. Jahrhundert haben insgesamt rund 20.000 Menschen im Kreis ihre Einbürgerungsurkunde bekommen.

Die häufigsten Herkunftsländer von Eingebürgerten in Schleswig-Holstein sind Syrien, Türkei, Irak, Afghanistan, Ukraine, Polen, Iran, Jemen, Rumänien und Kosovo.

Um eingebürgert werden zu können, müssen die Menschen verschiedene Bedingungen erfüllen. Dazu gehören etwa ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, Deutschkenntnisse, ein sauberes Strafregister, ein gesicherter Lebensunterhalt, das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie ein rechtmäßiger Aufenthalt von mehreren Jahren in Deutschland. Bislang mussten dies acht Jahre sein. Das reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz hat die Aufenthaltsdauer auf fünf Jahre verkürzt. Auch der Besitz von mehreren Staatsangehörigkeiten wird jetzt akzeptiert. Zuvor war nur unter bestimmten Voraussetzungen die doppelte Staatsbürgerschaft möglich.


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Kreispräsident Helmuth Ahrens und Doris Kratz-Hinrichsen, Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen in Schleswig-Holstein

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Eingebürgerte aus Tornesch mit Bürgermeisterin Sabine Kählert


 
Medieninformation vom 04.06.2024


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