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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Verfahrenslotsinnen in der Eingliederungshilfe
Rollstühle, Schulbegleitung, heilpädagogische Leistungen oder Unterstützung in Freizeit, bei der Ausbildung, beim Wohnen – Kinder und Jugendliche mit körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen haben Anspruch auf zahlreiche Hilfen im Alltag. Doch der Weg zu diesen Hilfen führt durch die Bürokratie. Und Bürokratie ist nicht immer ganz einfach. Um hier zu helfen, haben beim Jugendamt im Kreis Pinneberg jetzt zwei Verfahrenslotsinnen ihre Arbeit aufgenommen. Güde Schröder und Stefanie Klintworth begleiten Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie ihre Familien auf dem Weg zu gesetzlichen Hilfe-Leistungen.
„Für alle, die sich noch nicht auskennen mit den Leistungen der Eingliederungshilfe oder Probleme im Antragsverfahren haben, stehen wir zur Seite, um Hürden abzubauen“, sagt Verfahrenslotsin Stefanie Klintworth. „Wir geben den Überblick über Hilfsangebote, vermitteln Kontakte, helfen bei der Antragstellung oder beim Verstehen von Bescheiden und begleiten auch zu Terminen. So kommen die Kinder und Jugendlichen möglichst schnell zu passgenauen Hilfen.“
Dazu bieten die beiden Mitarbeitenden des Jugendamts Beratungsgespräche im Kreishaus in Elmshorn und den Außenstellen an, kommen aber auch zu Hausbesuchen oder bieten Online-Beratung an. Die Gesprächstermine sind kostenfrei, unabhängig und vertraulich.
Verfahrenslotsin Güde Schröder erklärt, was hinter der bundesweit vorgeschriebenen Einführung von Verfahrenslots*innen steht: "Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen möglichst selbstbestimmt am Leben teilnehmen können. Dafür gibt es die Eingliederungshilfen. Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sieht vor, dass ab 01. Januar 2028 alle Leistungen für Kinder und Jugendliche unabhängig von Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden. Die Verfahrenslotsinnen arbeiten für die betroffenen jungen Menschen, sie wirken aber auch nach innen und unterstützen das Jugendamt bei der Entwicklung von Strukturen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe.“
Die Verfahrenslotsinnen sind da für junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit Beeinträchtigungen. Genauso richtet sich das Beratungsangebot an deren Mütter, Väter sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte.
Erreichbar sind die Verfahrenslotsinnen per Telefon und E-Mail:
Güde Schröder: 04121/ 4502-3876 | Stefanie Klintworth: 04121/ 4502-3879 | E-Mail: Verfahrenslotse@kreis-pinneberg.de
Medieninformation vom 06.06.2024
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