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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 24/1 über die Festlegung einer Überwachungszone, der Stallpflicht und weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Pinneberg vom 05.02.2024


In der Gemeinde Süderau im Kreis Steinburg wurde am 03.02.2024 der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) in einem Geflügelbestand festgestellt sowie mit der Allgemeinverfügung – Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt für den Kreis Steinburg Nr. 14/2024 vom 04.02.2024 nach Maßgabe des Artikels 11 der Verordnung (EU) 2020/687 amtlich bestätigt.

Um den im Kreis Steinburg betroffenen Betrieb wurde mit der Allgemeinverfügung Nr. 14/2024 eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern eingerichtet. Teile dieser Überwachungszone reichen in den Kreis Pinneberg hinein (s. Anordnung Ziffer I).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.


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