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Bekanntmachung der 1. Änderung zur Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxis im Kreis Pinneberg


Bekanntmachung 2008-08-25

Auf Grund des § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) in derzeit gültigen Fassung und des § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG-ZustVO) vom 20. August 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 400) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) vom 02. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in derzeit gültigen Fassung wird die Taxen-Tarifordnung des Kreises Pinneberg vom 02.01.2006 wie folgt geändert: 

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