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Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025


Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 18.12.2024 –FD 42.3 BTW 25-

Bei der am 23.02.2025 stattfindenden Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bildet das Gebiet des Kreises Pinneberg den Wahlkreis 7 Pinneberg

Das Büro der Kreiswahlleiterin befindet sich in der Kurt-Wagener-Straße 11 (Kreishaus), Zimmer 4.150, in 25337 Elmshorn (Tel.: 04121-4502-4407).

Rechtsgrundlagen für die Beteiligung an der Wahl mit Wahlvorschlägen und für das Wahlvorschlagsverfahren sind insbesondere §§ 15 und 18 bis 28 des Bundeswahlgesetzes -BWG- i.d.F. der Bekanntmachung v. 23.Juli 1993 (BGBl. S. 1288,1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes v. 07. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) und §§ 32 bis 44 der Bundeswahlordnung -BWO- i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 283).

Aufgrund des § 32 Satz 1 BWO wird hiermit zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen (Unmittelbare Bewerber) aufgefordert.

Die Kreiswahlvorschläge und die erforderlichen Anlagen müssen spätestens am

20.01.2025 um 18.00 Uhr
(Ausschlussfrist)

bei der Kreiswahlleiterin (Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn) eingereicht sein.

Den vollständigen Inhalt der Bekanntmachung entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.


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