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Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen auf der Insel Helgoland vom 14.02.2024


Auf Grund des § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690) in derzeit gültigen Fassung und des § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG-ZustVO) vom 20. August 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 400) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) vom 02. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen auf der Insel Helgoland (Kreis Pinneberg) vom 08.11.2023 durch die Verordnung vom 14.02.2024 geändert.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.


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