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Bekanntmachung der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen auf der Insel Helgoland vom 08.11.2023


Auf Grund des § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der Fassung vom 08. August 1990 (BGBI. 1 S. 1690) in derzeit gültigen Fassung und des § 4 Abs. 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG-ZustVO) vom 20. August 1991 (GVOBI. Schl.-H. S. 400) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) vom 02. Juni 1992 (GVOBI. Schl.-H. S. 243) jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung wird verordnet ...

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.



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