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Bekanntmachung der Satzung des Wasserverbandes Mühlenau


Der Wasserverband Mühlenau hat nach Beratung im Vorstand und Beschlussfassung des Verbandsausschusses am 24.10.2023 den Erlass der Satzung des Wasserverbandes Mühlenau beschlossen. Die erforderliche Genehmigung nach § 58 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. S. 405), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserverbandsgesetz – LWVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 86) wurde von der Landrätin des Kreises Pinneberg als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände am 21.11.2023 erteilt.

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 04.08.2015 außer Kraft.



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