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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 23/2 zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 21/2 zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) ...


Aufgrund des § 117 Absatz 1 des Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 1992 (GVOBI. S. 243, 534), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.04.2022 (GVOBI. S. 549) wird folgende Anordnung getroffen:

  1. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 21/2 vom 29.05.2021 zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) mit Festlegung eines Sperrbezirks im Kreis Pinneberg sowie
  2. die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 05.07.2021 zur Änderung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 21/2 vom 28.05.2021

werden aufgehoben.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem PDF-Dokument.



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