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A23: Bauphase zwischen den AS Pinneberg Nord und AS Halstenbek/ Rellingen


A23: Erhaltungsmaßnahmen 2025 - Bauphase 1a zwischen den AS Pinneberg Nord (16) und AS Halstenbek/ Rellingen (19), Richtungsfahrbahn Hamburg, ab 2. April 2025 bis Ende Juli 2025 

  • Zur Erweiterung der Baustelle ist eine nächtliche Richtungsfahrbahn (RiFa)-Sperrung vom 2./ 3.4. von 19:00 - 5:00 Uhr erforderlich. Bedarfsumleitungen U130 und U132 ab AS Pinneberg-Nord sind eingerichtet
  • AS Pinneberg-Mitte (17) und AS Pinneberg-Süd (18) in Richtung Hamburg bis Ende Juli komplett für den Verkehr gesperrt
  • Lichtzeichenanlagen an der AS Pinneberg-Nord werden an Verkehrsbelastung angepasst. An AS Halstenbek/Rellingen wird in RiFa Nord für die Bauzeit mit einer Lichtzeichenanlage ausgestattet 

Die Erhaltungsmaßnahmen der A23 zwischen AS Halstenbek-Krupunder (20) und AS Hohenfelde (12) werden fortgesetzt. Nach der Böschungssanierung erfolgen die Arbeiten zur Fahrbahnsanierung mit der Erneuerung der Fahrbahndecke- und Binderschicht. 

Zur Erweiterung der Baustelle ist eine nächtliche Richtungsfahrbahn-Sperrung ab der AS Pinneberg-Nord (16), Richtungsfahrbahn Hamburg, vom 2./ 3.4. von 19:00 bis 5:00 Uhr erforderlich. Umleitung am 2. April 2025, RiFa Hamburg, nachts von 19:00 bis 5:00 Uhr. Der Verkehr wird an der Anschlussstelle Pinneberg-Nord abgeleitet und folgt der ausgeschilderten Bedarfsumleitung U130 und U132 bis zur AS Halstenbek/ Rellingen, um dort wieder auf die A23 Richtung Hamburg aufzufahren. 

In der Bauphase 1a ab dem 2. April bis Ende Juli wird die Baustelle umgebaut und bis zur AS Halstenbek/ Rellingen (19) verlängert. Zusätzlich werden die AS Pinneberg-Mitte (17) und Pinneberg-Süd (18) in Richtung Hamburg bis Ende Juli komplett für den Verkehr gesperrt

Ab dem 16. Mai bis Ende Juli wird der Verkehr umgelegt und der Überhol- und der halbe Hauptfahrstreifen gesperrt. Auch dort werden Fahrbahndecke und Binder erneuert. Zusätzlich müssen Kanalsanierungsarbeiten im Mittelstreifenbereich erfolgen, daher wird der Verkehr auf der Richtungsfahrbahn Heide nach außen verschwenkt. Den Verkehrsteilnehmenden stehen dann 2 verengte Fahrstreifen Richtung Heide zur Verfügung. Richtung Hamburg bleibt weiter ein Fahrstreifen frei.

Verkehrseinschränkungen vom 2. April bis Ende Juli 2025 
  • Sperrung von 1,5 Fahrstreifen in RiFa Hamburg auf ca. 3 km Länge
  • Verkehr RiFa Hamburg läuft einstreifig am Baustellenbereich vorbei
  • Zusätzlich Sperrung der AS Pinneberg-Mitte (17) und Pinneberg-Süd (18) 
Umleitung ab 2. April bis Ende Juli 2025 

Die Umleitungen erfolgen grundsätzlich so, dass Nutzer:innen bis zur nächsten Autobahn-Anschlussstelle, hier AS Halstenbek/Rellingen (19) geleitet werden, dort drehen und den gewünschten Zielort über die Richtungsfahrbahn Heide erreichen. 

Nutzer*innen werden aufgefordert sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Baustellenbereich zum Schutz der Arbeiter*innen zu halten. Die Arbeiten sind in großen Teilen stark witterungsabhängig und können sich daher kurzfristig verschieben. Für die unmittelbar anschließenden Arbeiten auf der Richtungsfahrbahn Heide werden wir zeitnah in einer gesonderten Meldung informieren.


Hintergrundinformation

Die A23 wurde 1968 errichtet und die ursprüngliche Bundesstraße zur Autobahn aufgestuft. Die letzte Sanierung der A23 erfolgte 2009. Im Zuge des ÖPP A7 Ausbaus von 2014 bis 2019 wurde aus verkehrlichen Gründen nicht in die A23 eingegriffen. 

Die DEGES plant im Auftrag der Autobahn GmbH den Ausbau der A23 von Tornesch bis zur A7/ HH von vier auf sechs Fahrstreifen nach Fertigstellung des Tunnels Altona im Jahre 2028/ 29 zu beginnen. In den kommenden Jahren wird die A23 saniert, da der Instandsetzungsrückstand abgebaut werden muss und die Strecke im Rahmen der Ausbaumaßnahme weitgehend leistungsfähig sein muss. Um den Verkehrsfluss, während der Arbeiten aufrechterhalten zu können und die Einschränkungen des Verkehrs zu minimieren, wird die Baumaßnahme in mehrere Bau- und Verkehrsphasen unterteilt und unter Ausnutzung des Tageslichts im Schichtbetrieb umgesetzt.


  
Pressemitteilung der Autobahn GmbH vom 28.03.2025


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