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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Pinneberg hat die neuen Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022 beschlossen. Für den Bereich der Wohnbebauung ergibt sich eine mittlere Steigerung des Bodenrichtwert-Niveaus in der Größenordnung von gut 20 Prozent und für die gewerblichen Bauflächen bei rund 15 Prozent in Bezug zu den letzten Bodenrichtwerten (Zeitraum ein Jahr).
Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte wurden bisher etwa 500 Kaufverträge ausgewertet. Da der Gutachterausschuss per gesetzlichem Auftrag die Kaufpreissammlung über die Grundstücksverkäufe im Kreis Pinneberg in seiner Geschäftsstelle führt, ist der Gutachterausschuss in der Lage, die Bodenrichtwerte aus den tatsächlich gezahlten Kaufpreisen für unbebaute Grundstücke abzuleiten.
Die Umstellung des Stichtages vom 31.12. auf den 01.01. und die Anforderung für die Grundsteuer zum 01.01.2022 haben den Auswertezeitraum einmalig auf ein Jahr verändert.
Es wurden für folgende Teilbereiche Beschlüsse gefasst:
(Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser)
Ursachen für die teilweise sehr starken Erhöhungen sieht der Gutachterausschuss in einer weiterhin hohen Nachfrage bei sehr geringen Anzahl von Angeboten.
Für den Teil Markt der Mehrfamilienhausbebauung ist die durchschnittliche Preisentwicklung ähnlich:
Durchschnittliche Preisentwicklung
Die Bodenrichtwerte stehen flächendeckend für den gesamten Kreis Pinneberg mit ihren wertbeeinflussenden Merkmalen kostenfrei im Digitalen Atlas Nord zur Verfügung unter: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/VBORIS/index.html?lang=de. Auf der Website werden die Bodenrichtwerte nach Jahrgängen angezeigt und können mit verschiedenen Hintergrundkarten und Themengebieten unterlegt werden.
Darüberhinausgehende Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein unter Telefon: 04121/57 998 104 oder per Mail an: Gutachterausschuss-Pinneberg@LVermGeo.landsh.de
Die festgelegten Bodenrichtwerte können nicht im Zuge der Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein für die Erklärung des Grundsteuerwertes verwendet werden. Die „Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke“ wird die Finanzverwaltung auf einem separaten Internetportal zum Starttermin der Erklärungsabgabe veröffentlichen. Grundlegende Informationen dazu gibt es auf der Internetseite www.schleswig-holstein.de/grundsteuer.
Medieninformation vom 30.06.2022
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