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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Erstattung von Betreuungs- und Fahrtkosten bei Teilnahme an Arbeitsgruppen
„Nichts ohne uns über uns!“ lautet der zentrale Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention. Ganz im Sinne dieser Konvention wird auch im Aktionsplan des Kreises Pinneberg die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und Angehörigen an partizipativen Prozessen gefordert - und: gefördert.
Betroffenen und ihren Angehörigen soll die Teilnahme an Arbeitsgruppen der Sozialplanung erleichtert werden durch Erstattung von:
Dafür reicht ein formloser Antrag mit Belegen. Die Mitarbeit von Menschen mit Handicap in den Fokus- und Arbeitsgruppen ist ausdrücklich gewünscht.
„Wir wollen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen in ihrem ehrenamtlichen Engagement für die Kreis-Politik unterstützen“, sagt Landrätin Elfi Heesch. „Um diese Teilhabe zu ermöglichen, müssen Hürden abgebaut werden. Wir hoffen, dass wir noch mehr Bürgerinnen und Bürger mit Handicap und ihre Angehörigen ermutigen können, sich an den Arbeitsgruppen des Kreises zu beteiligen. Uns ist wichtig, dass alle die Kreis-Politik mit gestalten können.“ Zu den abzubauenden Barrieren gehören etwa der Transport zum Sitzungsort oder die Betreuung von Familienmitgliedern während der Sitzungszeit.
Der Behindertenbeauftragte des Kreises Pinneberg, Axel Vogt, freut sich über diese Unterstützung: „Es ist ein bedeutender Beitrag zur Teilhabe, dass Betroffene und ihre Angehörigen die Handlungsempfehlungen für die Politik gestalten können. Schließlich geht es ganz oft um Themen, die Menschen mit Handicap betreffen.“
Privatpersonen, die Interesse haben, sich an Arbeitsgruppen des Kreises zu beteiligen, können sich unter handicap@kreis-pinneberg.de an das Büro des Behindertenbeauftragten wenden. Je nach Interessen und Kompetenzen kann dann gemeinsam besprochen werden, wie eine mögliche Beteiligung organisiert werden kann.
Medieninformation vom 13.12.2021
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