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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Geänderte Allgemeinverfügung gilt ab 13. Oktober
Die zum vergangenen Wochenende veröffentlichte Allgemeinverfügung für Helgoland wird noch einmal angepasst.
In einigen Bereichen der Insel wird es für die Zeit von 10:00 - 17:00 Uhr als Schutzmaßnahme wieder eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum geben. Hintergrund ist, dass die gebotenen Abstände nicht überall gewährleistet werden können.
Die Regelung für Besucher aus inländischen Hochinzidenzgebieten wird konkretisiert: Es gilt ein Betretungsverbot, es sei denn, dass man ein negatives Testergebnis vorlegen kann oder aus beruflichen oder familiären Gründen einreist und sich entweder absondern kann oder unter 48 Stunden auf Helgoland bleibt.
Pressemitteilung vom 12.10.2020
siehe hierzu auch die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Zugangs zur Insel Helgoland zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12.10.2020
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