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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Gemeinsame Aktion von Veterinäramt, Naturschutz- und örtlicher Ordnungsbehörde
Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung auf nicht fachgerechte Igelhaltung fand am Donnerstagvormittag eine Vor-Ort-Überprüfung in Halstenbek durch die untere Naturschutzbehörde, das Veterinäramt und die gemeindliche Ordnungsbehörde statt.
Bei dem Termin zeigte sich, dass die Haltungsbedingungen der Igel in den Wohnräumen eines Einfamilienhauses den tierschutzrechtlichen Vorgaben nicht entsprachen. Die Behälter, in denen die Tiere gehalten wurden, waren deutlich zu klein. Dadurch, dass die ungeeigneten Behälter übereinander gestapelt waren, war der Luftaustausch für die meist schon mit Atemwegsproblemen vorbelasteten Tiere erschwert. Sie standen in ihren eigenen Exkrementausdünstungen. Einige der vorgefundenen Igel waren nicht mehr hilfsbedürftig und hätten somit bereits wieder in die Wildbahn entlassen werden müssen.
Insgesamt zeigte sich eine deutliche Überforderung bei der 83 jährigen Halterin. Ein weiterer Verbleib der Tiere bei der Halterin wurde als nicht vereinbar mit dem Tierschutzrecht eingestuft.
Die Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen nach dem Säugetiergutachten des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), welche auch für die Haltung von Igeln bindend sind, waren aus fachlicher Sicht nicht sichergestellt. Auf Grund dessen mussten die insgesamt 40 noch lebend vorgefundenen Tiere von den Behördenvertretern beschlagnahmt werden.
Die Tiere sind an eine von den Kreisbehörden anerkannte und mit der nötigen Fachkompetenz ausgestattete Institution gebracht worden. Dort werden die nicht mehr hilfsbedürftigen Igel zeitnah wieder in die Wildbahn entlassen. Ein anderer Teil wird den Winter über unter tierschutzgerechten Bedingungen dort betreut werden, um im Frühjahr dann ebenfalls entlassen werden zu können.
Medieninformation vom 05.11.2020
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