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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Geplante Sammelunterkunft des Kreises „Bleekerstift“ in Uetersen
Landrat Oliver Stolz hat sich am Montag, den 14.12.2015, mit einem offenen Brief an die Ratsversammlung Uetersen gewandt.
Anlass dieses Briefes ist der gemeinsame Antrag der Fraktionen der CDU und der BfB im Uetersener Rat, für den Bereich des Bleekerstiftes in Uetersen eine B-Plan-Veränderungssperre zu beschließen. Diese Veränderungssperre ist darauf gerichtet, die geplante Gemeinschaftsunterkunft des Kreises zu verhindern.
Eine entsprechende Beschlussfassung soll am Dienstag, den 15.12.2015, in der Uetersener Ratsversammlung erfolgen. CDU und BfB verfügen über insgesamt 14 der 27 Stimmen im Rat.
Der Bleekerstift, das ehemalige Uetersener Krankenhaus, befindet sich z. Zt. im Besitz der Regio-Kliniken GmbH. Der Kreis Pinneberg ist bereits vor einiger Zeit an die Regio-Kliniken mit der Bitte herangetreten, das Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge nutzen zu können. Ein entsprechender Kaufbeschluss des Pinneberger Kreistages liegt seit Oktober vor, z. Zt. laufen die Kaufverhandlungen des Kreises Pinneberg mit den Regio-Kliniken und sind inzwischen auch recht weit fortgeschritten. Allerdings hat auch ein anderer Investor an dem Gebäudekomplex Interesse zu Zwecken der Wohnbebauung.
Falls die Stadt die Veränderungssperre beschließen würde, wäre eine beantragte Nutzungsänderung des Bleekerstiftes als Sammelunterkunft auf der Grundlage dieser Sperre zu bescheiden. Grundsätzlich kann mit der Veränderungssperre ein Baugesuch abgelehnt werden, Ausnahmen davon bedürften dann wiederum des Einvernehmens der Stadt Uetersen.
Landrat Oliver Stolz:
„Ich appelliere daher noch einmal eindringlich in Richtung der Rosenstadt, lassen Sie uns vernünftig, verantwortlich und gemeinsam vorgehen. Den Bleekerstift als Sammelunterkunft nutzen zu wollen, ist keine Planung gegen die Stadt Uetersen, sondern orientiert sich an Notwendigkeiten, nämlich den zur Verfügung stehenden geeigneten Gebäuden. Unsere Planungen sollen einzig und allein der Entlastung aller Städte und Gemeinden im Kreisgebiet dienen.“
Pressemitteilung vom 14.12.2015
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