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„Für verlässliche Behördenauskünfte braucht es keine Worte.“ Das betonte Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, anlässlich des Internationalen Tages der Gehörlosen 2015. Seit April 2010 bietet die Behördennummer mit dem 115-Gebärdentelefon gehörlosen und hörbehinderten Menschen eine erste Anlaufstelle für allgemeine Verwaltungsfragen aller Art.
„Das 115-Gebärdentelefon erleichtert Gehörlosen und hörbehinderten Menschen den Zugang zur Verwaltung und leistet im Alltag praktische Hilfe. Es ist damit ein wichtiger Beitrag der öffentlichen Verwaltung zur Barrierefreiheit“, so Dr. Ole Schröder. Das 115-Gebärdentelefon wurde in Kooperation zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgebaut. Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erhalten Gehörlose und hörbehinderte Menschen über das 115-Gebärdentelefon verlässliche Auskünfte zu Fragen an Behörden, unabhängig von lokalen und verwaltungsinternen Zuständigkeiten.
Eine Rückmeldung ist garantiert.
Gehörlose und Menschen mit Hörbehinderung können den Service des 115-Gebärdentelefons in Deutscher Gebärdensprache über Videotelefonie nutzen. Dafür benötigen sie einen internetfähigen PC mit Webcam, die entsprechende Software (Softphone bzw. Softclient) sowie einen Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite (zum Beispiel DSL).
Das 115-Gebärdentelefon kann über eine sogenannte SIP-Adresse (Session Initiation Protocol) über das Internet angewählt werden. Die Adresse lautet: 115@gebaerdentelefon.d115.de. Hierbei handelt es sich um keine E-Mail-Adresse oder Internetseite, sondern es ist die Zieladresse, die in das Endgerät eingeben werden muss. Über diese Adresse erfolgt dann der Zugang zum Gebärdenservice eines Dienstleisters des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Firma Telemark Rostock. Die Telemark Rostock betreibt seit 2001 das Gebärdentelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Gebärdentelefon sind speziell geschult, um gehörlosen und hörbehinderten Menschen bei ihren Behördenfragen unkompliziert weiterzuhelfen. Sollte eine Frage einmal nicht direkt beantwortet werden können, wird dem Nutzer angeboten, die Anfrage aufzunehmen und an die zuständige Behörde oder Kommune weiterzuleiten.
Axel Vogt, Behindertenbeauftragter des Kreises Pinneberg, begrüßt das Angebot ausdrücklich: „Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass Inklusion funktionieren kann. Ich würde mir wünschen, dass auch für andere Behinderungsarten entsprechende Hilfen bestehen, denn dass ist gelebte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention".
Pressemitteilung vom 25.09.2015
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