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Die Kreisverwaltung Pinneberg zeigt am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai Flagge. Landrätin Elfi Heesch wirbt gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten Tinka Frahm und zahlreichen Unterstützer*innen aus Verwaltung und Politik für eine offene Gesellschaft, die sich ausdrücklich gegen Diskriminierung und Gewalt und für Vielfalt einsetzt.
„Als Kreisverwaltung achten wir die freiheitlichen Grundrechte jedes Menschen. Alle sollen bei uns so sein dürfen, wie sie sind. Wir brauchen die Diversität in unserer Gesellschaft und die Akzeptanz für Verschiedenheit. Als Arbeitgeber Kreisverwaltung Pinneberg legen wir bewusst Wert darauf, allen Interessierten eine Perspektive bieten zu wollen – unabhängig davon, ob sie hetero-, homo-, bi-, inter- oder transsexuell sind“, versichert Landrätin Elfi Heesch. „Deshalb wird am 17. Mai vor der Kreisverwaltung die Regenbogen-Flagge gehisst. Unser Ziel ist eine bunte und vielfältige Kreisverwaltung.“
Diskriminierung betrifft zahlreiche Bevölkerungsgruppen, aber insbesondere auch diejenigen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität benachteiligt oder gar verfolgt werden. Immer noch gibt es zahlreiche Länder, in denen Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle nicht frei und sicher leben können, sie gar mit Gewalt und Todesstrafe bedroht sind. Das (Um-) Denken beginnt allerdings in den Köpfen und nicht mit Änderungen in Gesetzen. Der 17. Mai ist ein Tag, der zum Nachdenken anregen muss und an dem jede*r das eigene Verhalten auf diskriminierungsfreies Handeln überprüfen und ausrichten sollte.
„Das Thema Diversität muss auch in der künftigen Personalstrategie des Kreises eine stärkere Rolle spielen und dort verankert werden, um die Verschiedenheit in unserer Mitarbeiter*innenschaft deutlicher zu berücksichtigen“, so der für Personal zuständige Fachbereichsleiter Andreas Köhler. „Neben der Geschlechterverteilung gehören die ethnische Herkunft und die Religion genauso dazu wie das Alter und die sexuelle und geschlechtliche Identität.“
Fachbereichsleiter Heiko Willmann ergänzt: „Vielfalt und Toleranz muss in unserer Gesellschaft in allen Bereichen gelebt werden. Wenn sich Menschen aus Angst vor Diskriminierung nicht trauen, sich frei zu entwickeln, schränkt das nicht nur die Personen selbst, sondern uns alle ein.“
„Es ist was es ist, sagt die Liebe“ (E.Fried). Warum sollte das für Frauen die Frauen und Männer die Männer lieben nicht gelten?“ regt Tinka Frahm als die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises zum Nachdenken an.
„Unser Leitbild ruft dazu auf, andere Menschen mit Wohlwollen, Interesse, Respekt, Offenheit, Aufmerksamkeit und Freundlichkeit wahrzunehmen. Wir haben uns für einen respektvollen Umgang miteinander und die Achtung von der Persönlichkeit des Anderen entschieden. Zu diesen Werten stehen wir. Deshalb zeigen wir jeglicher Form von Homophobie die rote Karte!“ positioniert sich der Personalrat der Kreisverwaltung.
Am 17. Mai 1990 beschloss die Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten zu streichen. Seit 2005 wird der 17. Mai inzwischen als Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie mit zahlreichen Aktionen begangen. Das Europäische Parlament betonte im Januar 2006, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auf das Schärfste verurteilt wird – eine Kampfansage gegen Homophobie und Hassgewalt, der alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind.
Gerade unter Jugendlichen ist „Schwul“ ein Schimpfwort und auch wenn sich das politische Engagement der letzten Jahrzehnte in Deutschland bisher gelohnt hat und queeres Leben zunehmend akzeptierter geworden ist, so gehören Gewalt und Anfeindungen nach wie vor zur Erfahrung vieler Schwulen und Lesben. Eine Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit empfinden viele Menschen als Provokation. Es reicht, wenn sie Hand in Hand die Straße entlang gehen oder einander einen Kuss geben. Immer wieder wird hierauf mit Anfeindungen, Aggressionen und manchmal unmittelbarer körperlicher Gewalt reagiert. Das geschieht täglich.
Dies zeigt: trotz Streichung des § 175 Strafgesetzbuch vor fast 30 Jahren, der Einführung der Ehe für Alle und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat die liberale Grundhaltung in Deutschland noch nicht zu einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber Schwulen, Lesben, Bi- oder Transsexuellen in Deutschland geführt.
Medieninformation vom 17.05.2021
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