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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Kreis Pinneberg unterstützt Deutschlandticket
Der Kreis Pinneberg ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern im Kreis den günstigen Erwerb eines Deutschlandtickets. Das Ticket heißt „Deutschlandticket-Schule“. Statt der 49 Euro im Monat zahlen die jungen Menschen 29 Euro monatlich. Den Differenzbetrag zwischen Eigenbeteiligung und den tatsächlichen Kosten für das Deutschlandticket trägt der Kreis Pinneberg. Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Beförderung haben, weil sie einen weiten Weg zur Schule zurücklegen müssen, bekommen ihr Ticket weiterhin kostenfrei. Das hat der Kreistag am Mittwoch, 29.05.2024, einstimmig beschlossen.
Ab dem 1. Januar 2025 können alle Schülerinnen und Schüler im Kreis Pinneberg das Deutschlandticket-Schule bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass diese einen Wohnsitz im Kreis Pinneberg haben und bislang keinen Anspruch auf eine Fahrkarte hatten. Beantragt wird das Ticket dann voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, das Online-Antragssystem für Schülerfahrkarten unter www.ticket-olav.de.
Damit das Ticket aber bereits ab dem neuen Schuljahr Anfang September genutzt werden kann, schafft der Kreis eine Übergangslösung in Form eines Erstattungsverfahrens. Das funktioniert so: Da es das Deutschlandticket-Schule erst ab Januar 2025 über OLAV gibt, müssen Eltern in den Monaten September bis Dezember 2024 ein Deutschlandticket für ihre Kinder anschaffen und zunächst mit 49 Euro im Monat komplett finanzieren. Sie bekommen aber Anfang 2025 den Kreis-Anteil von 20 Euro monatlich erstattet – für die vier Monate also 80 Euro.
Diese selbst gekauften Deutschlandtickets müssen rechtzeitig zum Ende des Jahres 2024 gekündigt werden, damit dann – voraussichtlich ab November 2024 – das neue Deutschlandticket-Schule über OLAV gebucht werden kann. Bei der Buchung über OLAV ist der Kreis-Anteil bereits abgezogen, sodass Eltern von vornherein nur 29 Euro bezahlen.
Anspruch auf ein kostenfreies Schülerticket haben im Kreis Pinneberg alle, die einem Schulweg haben von mehr als 2 Kilometern Länge zur nächstgelegenen Grundschule oder mehr als 4 Kilometern Länge zur nächstgelegenen weiterführenden Schule der gewählten Schulart, also Gymnasium oder Gemeinschaftsschule. Es geht nicht darum, auf welche Schule das Kind tatsächlich geht. Entscheidend ist die Entfernung zur nächstgelegenen Schule. Beispiel: Die nächstgelegene Gemeinschaftsschule ist 1,5 Kilometer entfernt. Das Kind geht aber auf eine Gemeinschaftsschule, die 6 Kilometer entfernt ist. Dann besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Schülerticket.
Weitere Informationen zur Beantragung des Deutschland-Ticket Schule gibt es unter Schülerbeförderung oder telefonisch unter Tel. 04121/ 4502-0.
Medieninformation vom 30.05.2024
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