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Ab dem 4. Mai öffnen die Rathäuser und Amtsverwaltungen im Kreisgebiet wieder die Türen, grundsätzlich aber nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Auch die Kreisverwaltung hat sich für ein langsames Vorgehen bei der Öffnung des Kreishauses und ihrer Außenstellen entschieden, das Kundenaufkommen und das Infektionsrisiko soll damit so gering wie möglich gehalten werden. „Wir wollen mit diesem Vorgehen unsere Kund*innen und Mitarbeiter*innen bestmöglich schützen“, so Landrat Oliver Stolz „gleichzeitig werden wir aber dringend benötigte Verwaltungsdienstleistungen nach und nach wieder hochfahren.“
Persönliche Kontakte werden weiterhin auf das zwingend erforderliche Maß reduziert. „Kundenbesuche sind wie bisher nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich“, stellt Kreissprecher Oliver Carstens klar. „Wer keinen Termin vorweisen kann, darf das Haus nicht betreten“.
„Auch die erforderlichen Hygienestandards müssen eingehalten werden. Daher wird es im Kreishaus analog zu öffentlichem Personennahverkehr und Verkaufsstellen eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für die Kund*innen und Mitarbeiter*innen im direkten Kundenkontakt geben. Wir bitten daher alle Besucher*innen, vor Betreten des Hauses ein geeignetes Tuch oder eine Maske anzulegen“, so der Landrat.
Die ersten Öffnungsschritte bei der Kreisverwaltung im Einzelnen:
Der Fachdienst Straßenverkehr praktiziert telefonische Terminvergaben für systemrelevante Anliegen bereits seit dem 17.03.2020. „Dies wird zunächst weiter fortgeführt und demnächst noch komfortabler, indem wir werden kurzfristig eine Online-Terminvergabe für den Zulassungsbereich und die Führerscheinstelle einführen, eine gesonderte Information dazu erfolgt demnächst“, so Oliver Stolz. Bis dahin können Termine unter den bereits bekannten Telefonnummern vereinbart werden:
Der Fachdienst Straßenverkehr bittet um Verständnis, dass die Termin-Hotlines in Spitzenzeiten stark frequentiert sind.
Ein neuer digitaler Dienst steht ab sofort in der Zulassungsbehörde zur Verfügung: Fahrzeuge und Anhänger, welche in Schleswig-Holstein ab dem 01.01.2015 mit neuen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen worden sind, können online außer Betrieb gesetzt werden. Nähere Informationen zum Ablauf einer solchen Online-Außerbetriebssetzung sind zu finden auf der Webseite des Kreises Pinneberg www.kreis-pineberg.de unter der Rubrik „Schnell zu - Anträge & Formulare“.
Auch im Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreises Pinneberg gab es in den letzten Wochen zwar Kundenkontakte, vornehmlich aber durch externe Termine und unter Beachtung der einschlägigen Hygienevorschriften. Ab dem 4. Mai sind Kundenbesuche in den Regionalteams Elmshorn (04121/4502-3397), Pinneberg (04101/212-456), Uetersen (04122/4015-300) und Wedel 04103/91234-30) wieder möglich, aber auch hier nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den angegebenen Telefonnummern.
Im Team Beistandschaften des Jugendamtes werden ab Donnerstag wieder Beurkundungstermine für Vaterschaftsanerkennungen und gemeinsame Sorgeerklärungen vorgenommen. In den letzten Wochen fanden keine Termine statt. Daher werden zu Beginn die Anfragen zu Beurkundungen bearbeitet, die bereits vorliegen. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen direkt Kontakt mit den Bürger*innen auf. Neue Termine oder Anfragen können per E-Mail an jugendamt@kreis-pinneberg.de gesendet werden. Alternativ sind die Kontaktdaten auf der Internetseite des Kreises unter dem Stichwort „Beurkundung“ zu finden.
Termine für unumgängliche Besuche der Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg sollten vorzugsweise per E-Mail vereinbart werden unter abh@kreis-pinneberg.de,
Die Ausgabe von bereits beantragten elektronischen Aufenthaltstiteln (EAT) erfolgt weiterhin über den Notschalter der Kreisverwaltung rechts neben dem Haupteingang des Kreishauses.
Dieser Schalter wird zu folgenden Zeiten geöffnet sein:
Alle Kunden, die einen solchen Titel abholen möchten, können diesen zu den o.g. Zeiten im Empfang nehmen, eine Terminabsprache ist dafür nicht notwendig. Kunden werden gebeten einen eigenen Stift mitzubringen, um auch hier ein möglichst geringes Infektionsrisiko zu gewährleisten.
„Die beschriebene Form der Kund*innen-Bedienung in der Kreisverwaltung ist zunächst für den Monat Mai vorgesehen. Ob und wann weitere Bereiche der Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr geöffnet werden, teilen wir baldmöglichst mit“ so Landrat Oliver Stolz.
Pressemitteilung vom 28.04.2020
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