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Nachdem es am Wochenende in einem Putenhaltungs-Betrieb in der Gemeinde Süderau im Kreis Steinburg zu einem Ausbruch der Geflügelpest gekommen ist, gelten ab sofort auch für Geflügelhaltungen in Teilen des Kreises Pinneberg zahlreiche Auflagen. Dazu gehören unter anderem die Stallpflicht, ein Verbringungsverbot für Vögel, Geflügelfleisch und Eier sowie ein Verbot von Geflügelausstellungen.
Die Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass sich die hochansteckende Influenza-Virus unter den Vögeln nicht weiterverbreiten kann. In dem Betrieb in Süderau musste aufgrund der Tierseuche am Sonntag der gesamte Bestand von 11.000 Puten getötet werden.
Der Kreis Pinneberg hat eine Allgemeinverfügung über die Schutz-Maßnahmen innerhalb der Überwachungszone veröffentlicht, die ab sofort und bis auf Weiteres für private wie gewerbliche Haltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Enten, Gänsen, Wachteln, Tauben, Fasanen, Rebhühnern und Laufvögeln gilt.
Folgende Gebiete im Kreis Pinneberg sind von den Regelungen betroffen, weil sie zur Überwachungszone gehören:
Raa-Besenbek, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Brande-Hörnerkirchen, Westerhorn, Osterhorn sowie die Teile von Groß Offenseth-Aspern nördlich der L113 und westlich der L112, außerdem innerhalb der Stadt Elmshorn der Bereich nördlich der Krückau (Postleitzahlenbezirk 25335).
Hier die Regeln in Kurzfassung:
Detaillierte Informationen zu den einzuhaltenden Regeln finden sich in der Allgemeinverfügung auf der Webseite des Kreises Pinneberg: https://www.kreis-pinneberg.de/Tierseuchenrechtliche+Allgemeinverf%C3%BCgung+20240205+.html
Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Kreises zu Verfügung unter Telefon: 04121-4502-2206 oder per Mail: vetamt@kreis-pinneberg.deMedieninformation vom 5.2.2024
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