Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Stallpflicht für Geflügel im Kreis Pinneberg aufgehoben


Hühner, Enten und Gänse dürfen wieder an die frische Luft. Nachdem es Anfang Februar in einem Putenhaltungs-Betrieb im Kreis Steinburg zu einem Ausbruch der Geflügelpest gekommen war, galten in Teilen des Kreises Pinneberg unter anderem die Stallpflicht sowie ein Verbot von Geflügelausstellungen. Ab Sonntag, 10. März, sind diese Auflagen offiziell aufgehoben. Der Kreis Pinneberg hat dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Die Auflagen zum Schutz vor der Geflügelpest galten für Raa-Besenbek, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Brande-Hörnerkirchen, Westerhorn, Osterhorn sowie die Teile von Groß Offenseth-Aspern nördlich der L113 und westlich der L112, außerdem innerhalb der Stadt Elmshorn der Bereich nördlich der Krückau (Postleitzahlenbezirk 25335).

Das Veterinäramt des Kreises Pinneberg weist darauf hin, dass Geflügelhaltungen weiterhin sorgfältig mit dem Thema Hygiene umgehen und einen Kontakt der eigenen Tiere zu Wildvögeln möglichst vermeiden sollten. Die Allgemeinverfügung des Landes Schleswig-Holstein zu Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen ist weiterhin zu beachten: https://www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest.

Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Kreises zu Verfügung unter Telefon: 04121-4502-2206 oder per Mail: vetamt@kreis-pinneberg.de

 
Medieninformation vom 08.03.24



Webseiten-ID: 20052728