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Kommunale Kooperation im Bereich des Vollstreckungswesens zwischen der Gemeinde Rellingen und dem Kreis Pinneberg vereinbart


Vertragsunterzeichnung am 16.12.2019

In den Kommunen im Kreis Pinneberg fallen jährlich tausende von Zahlungs- und Vollstreckungsvorgängen an. Diese Prozesse laufen sehr ähnlich ab und bieten daher ein besonders großes Potential für Kostenersparnisse und Qualitätsgewinne. Der Kreis Pinneberg und die Gemeinde Rellingen haben dies erkannt und werden zukünftig organisationsübergreifend planen und handeln. Am Montag, den 16.12.2019, wurde daher ein Vertrag unterzeichnet, mit dem die das Vollstreckungswesen der Gemeinde vom Kreis übernommen wird. Beide Kommunen greifen damit die Empfehlungen des Landesrechnungshofes auf, der eine gemeinsame Aufgabenerledigung anregt.

Eine nahezu identische Kooperation pflegen die Stadt Quickborn und der Kreis bereits seit dem 1.1.2015, "mit ausgezeichneten Erfahrungen" so Pressesprecher Oliver Carstens.


20191216 PM Vertragsunterzeichnung Vollstreckung

Der Vertrag wird unbefristet geschlossen, kann aber durch jede Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Der Kreis Pinneberg übernimmt für die Gemeinde Rellingen ab dem 1.1.2020 die komplette Vollstreckung, also Innen- und Außendienst nach Mahnung, die Bearbeitung von außergerichtlichen Einigungsversuchen sowie Insolvenz-und Zwangsversteigerungsverfahren. Die Abrechnung mit dem Kreis erfolgt durch die Erstattung von Fallpauschalen, die bis zu 190,- € pro Fall betragen kann.


Durch die Zusammenfassung des Zahlungsverkehrs in eine überörtliche Kooperation werden erhebliche Rationalisierungs- und Synergieeffekte freigesetzt. So ist z. B. der verfügbare Personalstamm deutlich größer, Krankheitsausfälle können so deutlich besser kompensiert werden.

80 Prozent der Personen, die Schulden beim Kreis oder der Kommune hätten, sind identisch: "Wer beispielsweise seine Abfallgebühren nicht bezahlt hat und darüber hinaus die Grundsteuer nicht entrichtet hat, bekam bislang sowohl von einem Vollstrecker der Kommune als auch von einem des Kreises Besuch" erläutern Inga Fröhlich und Jens Bollwahn. Dies entfällt zukünftig.

"Wir übernehmen von Rellingen etwa 1000 Aufträge jährlich. Das Team Vollstreckung beim Kreis bearbeitet derzeit 7.150 Fälle im Jahr. Durchschnittlich erledigt ein Mitarbeiter ca. 1.600 Vollstreckungsfälle mit einer Erfolgsquote von mindestens 80 % im Jahr" ergänzt Landrat Oliver Stolz.

Bürgermeister Marc Trampe freut sich auf die Zusammenarbeit: "Das Vollstreckungswesen ist prädestiniert für eine interkommunale Kooperation. Ich gehe davon, dass die Erfolgsquote für die Gemeinde Rellingen in der Vollstreckung deutlich steigen wird. Durch Synergieeffekte kann die Arbeit in größeren Verwaltungseinheiten effektiver erfolgen als in kleineren Kommunen."

 
Pressemitteilung vom 18.12.2019


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