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Das Team Verkehrslenkung bearbeitet folgende Ausnahmegenehmigungen:
In zwingenden Fällen kann es sein, dass eine für den Verkehr eingeschränkte Straße befahren werden muss. In diesen Fällen können Sie mittels unseres Online-Formulars einen Antrag stellen.
Die Befreiung von der Zulassungspflicht kann erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Diese wird für Fahrzeuge erteilt, die in der Regel nicht für den Straßenverkehr gedacht sind und durch Ihre Bauart eine Sichtfeldbeeinträchtigung aufweisen, wie z. B. Gabelstapler. Um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten sind folgende Unterlagen einzureichen:
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
Team Verkehrslenkung (25-3)
Geschäftszimmer
Telefon: 04121/ 4502-2519
Fax: 04121/ 4502-92519
E-Mail: verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.046
Sonntagsfahrverbot (Vertretung und feste Firmen)
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
Team Verkehrslenkung (25-3)
Telefon: 04121/ 4502-2527
Fax: 04121/ 4502-92527
E-Mail: verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.046
Güterkraftverkehr (P - Z) | Sonntagsfahrverbot | Unternehmens- und Werkstattkarten | Ausnahmegenehmigungen nach der StVO und StzVO
Zuständigkeit VL: Barmstedt, Amt Elmshorn-Land, Amt Hörnderkirchen, Amt Rantzau
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