Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Das Team Verkehrslenkung bearbeitet folgende Ausnahmegenehmigungen:


Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer gesperrten Straße

In zwingenden Fällen kann es sein, dass eine für den Verkehr eingeschränkte Straße befahren werden muss. In diesen Fällen können Sie mittels unseres Online-Formulars einen Antrag stellen.

ONLINE-Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigungzum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten


Ausnahmegenehmigung von der Zulassungspflicht

Die Befreiung von der Zulassungspflicht kann erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Wenn eine begründete Ausnahmesituation vorliegt (Autotransporter)
    • Wenn alle zumutbaren Möglichkeiten zur Einhaltung der Vorschriften der FZV/StVZO ausgeschöpft sind.
    • Fahrzeuge, die ursprünglich nicht für den Straßenverkehr konzipiert sind (z. B. Radlader, Bagger)

Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung

Diese wird für Fahrzeuge erteilt, die in der Regel nicht für den Straßenverkehr gedacht sind und durch Ihre Bauart eine Sichtfeldbeeinträchtigung aufweisen, wie z. B. Gabelstapler. Um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten sind folgende Unterlagen einzureichen:

    • Gutachten des TÜVs
    • Fahrzeugunterlagen

Ihre Ansprechperson/en

Frau Lauber

Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)

Team Verkehrslenkung (25-3)

Geschäftszimmer

Telefon:  04121/ 4502-2519

Fax:  04121/ 4502-92519

E-Mail:  verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.046

Sonntagsfahrverbot (Vertretung und feste Firmen)

Frau Mielke

Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)

Team Verkehrslenkung (25-3)

Telefon:  04121/ 4502-2527

Fax:  04121/ 4502-92527

E-Mail:  verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.046

Güterkraftverkehr (P - Z) | Sonntagsfahrverbot | Unternehmens- und Werkstattkarten | Ausnahmegenehmigungen nach der StVO und StzVO
Zuständigkeit VL: Barmstedt, Amt Elmshorn-Land, Amt Hörnderkirchen, Amt Rantzau


Webseiten-ID: 20010982