Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Unternehmenskarte

Für wen?

Antragsberechtigt sind Inhaber von Firmen oder Betrieben, die Fahrzeuge verwenden, die unter den Geltungsbereich der VO (EWG) 3820/85 fallen oder die für den Fahrzeugeinsatz verantwortliche Person.

Antragsunterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Nachweis der Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis des Namens des Inhabers, des Vertretungsberechtigten (z.B. Handelsregisterauszug), Vertretungsvollmacht

Die Gültigkeit der Unternehmerkarte beträgt 5 Jahre. Bei Erstellung einer Ersatzkarte (bei Diebstahl / Verlust) oder Erneuerungskarte (bei defekt) wird die Karte nur für die Restlaufzeit ausgestellt, es sei den diese beläuft sich unter 6 Monate, dann wird eine Neubestellung erforderlich.

Ersichtliche Daten auf der Unternehmenskarte:

  • Kartenkennung (Kartennummer, ausstellender Mitgliedsstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdatum)
  • Karteninhaberkennung (Name des Unternehmens mit Anschrift)
  • Unternehmensaktivitäten (Datum und Uhrzeit der Aktivität, Art, Zeitraum, amtliches Kennzeichen und Zulassungsbehörde, Kartennummer und ausstellender Mitgliedsstaat)
  • Erfassungsspeicher: Die Karte speichert mindestens 230 Aufzeichnungen. 

Gebühren

 
  22,00 EUR
KBA-Gebühren 12,00 EUR

Ihre Ansprechperson/en

Frau Mielke

Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)

Team Verkehrslenkung (25-3)

Telefon:  04121/ 4502-2527

Fax:  04121/ 4502-92527

E-Mail:  verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de

Raum:  2.046

Güterkraftverkehr (P - Z) | Sonntagsfahrverbot | Unternehmens- und Werkstattkarten | Ausnahmegenehmigungen nach der StVO und StzVO
Zuständigkeit VL: Barmstedt, Amt Elmshorn-Land, Amt Hörnderkirchen, Amt Rantzau


Webseiten-ID: 6018