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Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und Verkehrseinrichtungen aufzustellen oder zu entfernen sind.
Der Kreis Pinneberg ist Straßenverkehrsbehörde für die Städte Barmstedt, Schenefeld, Uetersen und Tornesch, für die amtsfreien Gemeinden Bönningstedt, Hasloh, Halstenbek, Helgoland und Rellingen sowie für die Ämter Elmshorn-Land, Geest und Marsch Südholstein, Hörnerkirchen, Pinnau und Rantzau.
Die Städte Elmshorn, Pinneberg, Wedel und Quickborn sind selbständige Straßenverkehrsbehörden und uneingeschränkt für die Aufgaben zuständig.
Für den Bereich des ruhenden Verkehrs und der Anordnung entsprechender Verkehrszeichen sind die Gemeinden, Ämter und Städte selbst zuständig. Hierzu gehören die Halteverbotsregelungen, die Erteilung zur Aufstellung einer Halteverbotszone, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte etc. Der Kreis Pinneberg ist für diese Bereiche als Aufsichtsbehörde tätig.
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
Abteilungsleitung Ordnungswidrigkeiten
Telefon: 04121/ 4502-2501
Fax: 04121/ 4502-92501
E-Mail: bussgeldstelle@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.038
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
Team Verkehrslenkung (25-3)
Telefon: 04121/ 4502-2521
Fax: 04121/ 4502-92521
E-Mail: verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.048
Zuständigkeit VL: Schenefeld, Uetersen, Halstenbek, Helgoland, Amt Geest und Marsch Südholstein
Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit (FD 25)
Team Verkehrslenkung (25-3)
Telefon: 04121/ 4502-2527
Fax: 04121/ 4502-92527
E-Mail: verkehrslenkung@kreis-pinneberg.de
Raum: 2.046
Güterkraftverkehr (P - Z) | Sonntagsfahrverbot | Unternehmens- und Werkstattkarten | Ausnahmegenehmigungen nach der StVO und StzVO
Zuständigkeit VL: Barmstedt, Amt Elmshorn-Land, Amt Hörnderkirchen, Amt Rantzau
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