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Verwaltung Fachbereich Bauen, Umwelt und Verkehr Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit Team Verkehrslenkung Verkehrszeichen
Für Anträge gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur vorübergehenden Aufstellung von Verkehrszeichen sind grundsätzlich die Städte, Gemeinden und Ämter zuständig.
Die vorübergehenden Aufstellungen von Verkehrszeichen ist z.B. nötig bei der
Der Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit der Kreisverwaltung Pinneberg ist seit dem 01.01.2002 nur noch für Anträge zur Absicherung von Baustellen an Straßen und Absicherung von Veranstaltungen zuständig, wenn sich die jeweilige Maßnahme über das Gebiet mehrerer Gemeinden erstreckt bzw. wenn Anordnungen für den Bezirk mehrerer amtsfreier Gemeinden/ Städte oder Ämter zu erteilen sind. Dazu gehört auch die Erteilung von Jahresgenehmigungen zur Baustellensicherung und die Bearbeitung der Anträge, bei denen überörtliche Umleitungsstrecken erforderlich sind.
Die Anträge stellen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Folgende Angaben müssen dem Antrag zu entnehmen sein:
Bei umfangreicheren Maßnahmen von längerer Dauer (ab 3 Monate) muss der Antrag mindestens 4 Wochen vorher gestellt werden. Alle übrigen Anträge sind mindestens 10 Tage vor Baubeginn bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Dies trifft bei Norfällen selbstverständlich nicht zu!
Einer Ausnahmegenehmigung bedarf es beispielsweise für
Die Anträge sind formlos jeweils bei den zuständigen Städten, Gemeinden und Ämtern, zu stellen und sollten ggf. folgende Angaben enthalten:
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25337 Elmshorn
+49 (0)4121 - 4502-0
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