Die Wahlzeit des Kreisjägermeisters und seines Stellvertreters läuft am 30.11.2021 ab, so dass eine Neuwahl erforderlich wird. Aufgrund des Erlasses des Landes Schleswig-Holstein vom 15.01.2009 zum Verfahren zur Wahl der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung...