Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 13. Februar 2008 festgestellt, dass der Landtag Schleswig-Holstein in das Recht der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit dadurch eingegriffen hat, dass er einen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezüglich der Aufhebung der Fünf-Prozent-Sperrklausel...