Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übernahme der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen - sogenannte U- + I-Maßnahmen - und weiterer Aufgabenim Wege der Übernahme einer Sonderbaulast im Sinne des § 16 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25.11.2003, GVOBl. S....