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Bekanntmachung der 1. Änderungsverordnung zur Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Holmer Sandberge und Moorbereiche“ (LSG 05)


Bekanntmachung 2009-11-19

Aufgrund des § 18 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz- LNatSchG) vom 6. März 2007 (GVOBI. Schl.-H. , Seite 136, ber. S. 250), in der z.Zt. gültigen Fassung i.V.m. § 23 LNatSchG wird verordnet:

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