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Mit Bekanntmachung der Landesplanungsbehörde vom 03. Juli 2023 (Amtsbl. Schl-H. S. 1633) wurden die Beteiligungsverfahren zu den Entwürfen der Landesverordnungen über die Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein Neuaufstellung 202X und ihren Anlagen (Plantexte einschließlich Begründungen, Karten und Umweltberichte der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III) und die Beteiligung der Öffentlichkeit dazu eingeleitet.
Der Planungsraum I umfasst die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.
Der Planungsraum II umfasst die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde.
Der Planungsraum III umfasst die kreisfreie Stadt Lübeck sowie die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn.
Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens, das in der Zeit vom 10. Juli 2023 bis zum 09. November 2023 stattfindet, erhalten die Öffentlichkeit und alle in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Beteiligte) gemäß § 5 Absatz 5 Landesplanungsgesetz (LaplaG) frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt
im Raum 4.258 des Kreises Pinneberg, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn
während der Sprechzeiten:
für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 16.08.2023 bis zum 18.09.2023.
Falls möglich nutzen Sie zur Anmeldung bitte unsere digitale Terminvergabe unter: https://reservation.frontdesksuite.com/pinneberg/regionalplan
Die Umweltberichte enthalten Umweltprüfungen gemäß § 8 ROG. Es werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt erfasst, beschrieben und bewertet. Betrachtet werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Äußerungen können in schriftlicher oder elektronischer Form während der Frist nach § 5 Absatz 7 LaplaG, d.h. vom 10. Juli 2023 bis zum 09. November 2023 abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können unberücksichtigt bleiben.
Die Beteiligungsverfahren zu den Entwürfen der Neuaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III werden als internetgestützte Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Es ist ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das zur Verfügung stehende Online-Beteiligungsportal unter https://www.bolapla-sh.de zu nutzen. Dieses steht bis einschließlich 09. November 2023 zur Verfügung. Hier können die Planunterlagen für den gesamten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.
Stellungnahmen können zudem per E-Mail an regionalplanung@im.landsh.de gesendet werden sowie per Post an die Adresse:
Ministerium für Inneres, Kommunales,
Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Landesplanung
– IV 62 –
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel.
Alle abgegebenen Stellungnahmen werden elektronisch verarbeitet und in einer Synopse anonymisiert veröffentlicht. Hinweise zum Datenschutz können im Online-Beteiligungsportal BOB-SH oder bei der Landesplanungsbehörde unter der oben genannten Adresse eingesehen werden.
Weitere Informationen zum Aufstellungsverfahren finden Sie unter: schleswig-holstein.de - Neuaufstellung Regionalpläne.
Elmshorn, den 14. Juli 2023
Kreis Pinneberg
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