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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 20/4 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel ... zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Pinneberg vom 10.11.2020


Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 20-4

Seit Ende Oktober 2020 wurden an der schleswig-holsteinischen Westküste zahlreiche Wildvögel verendet aufgefunden. Am 30.10.2020 erfolgte der erste Nachweis des hochpathogenen aviären Influenza-Virus (HPAIV) des Subtyps H5 bei Wildvögeln durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) an im Kreis Nordfriesland tot aufgefundenen Wildvögeln. Damit wurde die Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein im Jahr 2020 erstmals amtlich festgestellt. Die Nachweise des Influenza-Virus bei verendeten Wildvögeln haben sich zwischenzeitlich räumlich stark erweitert und die Fundorte sind nicht mehr ausschließlich auf den Bereich der Nordseeküste beschränkt. Bis 09.11.2020 konnte das Virus an verendeten Wildvögeln in den Kreisen Dithmarschen, Steinburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Schleswig-Flensburg, Segeberg und der Stadt Neumünster nachgewiesen werden. Auch in kleineren Geflügelhaltungen im Kreis Nordfriesland und Kreis Segeberg wurden Nachweise von HPAIV H5N8 mittlerweile durch das FLI bestätigt.

Zur Vermeidung des Eintrages der Geflügelpest in Geflügelbestände durch Wildvögel daher folgende Allgemeinverfügung erlassen:



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