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Ausweitung der Sperrbezirke wegen Amerikanischer Faulbrut


In Futterkranzproben mehrerer Bienenvölker unterschiedlicher Bienenstände im ursprünglichen Sperrbezirk in Elmshorn wurden Sporen der Amerikanischen Faulbrut, Paenibacillus larvae, mit der Klassifikation Kategorie I und II durch das Landeslabor Schleswig-Holstein nachgewiesen. Der mit der Allgemeinverfügung vom 28.05. festgelegte Sperrbezirk wird deshalb um einen Radius von bis zu drei Kilometern um die neu befallenen Bienenstände erweitert.

Das Zentrum des Sperrbezirks liegt im Norden von Elmshorn. Betroffen sind unter anderem auch die Gemeinden Klein Offenseth-Sparrieshop, Kölln-Reisiek und Bokholt-Hanredder. Die genauen Grenzen sind in einer Karte dargestellt, die Bestandteil der Allgemeinverfügung ist.


20210705 AFB 21-2 Sperrbezirk

Die Besitzer*innen von Bienenvölker, deren Standort im neuen Teil des Sperrbezirkes liegt, müssen spätestens bis zum 12. Juli 2021 die Haltung ihrer Bienen unter Angabe der Zahl der Völker und der Standorte der Bienenstände melden an:

Kreis Pinneberg
Die Landrätin
Fachdienst Sicherheit und Verbraucherschutz - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn

per Fax an 04121/4502-92324
oder per E-Mail an vetamt@kreis-pinneberg.de

Für die Tierbestandsanzeige steht auf der Internetseite des Kreises Pinneberg auch ein Onlineformular zur Verfügung.

Bereits aufgrund der Allgemeinverfügung vom 28.05.2021 gemeldete Bienenvölker müssen nicht erneut angegeben werden.


 
Medieninformation vom 10.07.2021


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