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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Erste Wildvögel positiv auf Geflügelpest getestet
Mit dem Winter kommt die Geflügelpest in den Kreis Pinneberg – dabei bleibt es auch in diesem Jahr. Für drei Wildvögel hat die Laboruntersuchung den Verdacht bestätigt. Das hochpathogene Influenzavirus (HPAI) – auch Geflügelpest genannt – hat zum Versterben der drei Tiere geführt.
Für Spazierende, die tote Vögel entdecken, heißt dies: Bitte das Veterinäramt informieren. Für Geflügelhaltungen im Kreis Pinneberg bedeutet es darüber hinaus, noch intensiver auf Hygiene rund um die Versorgung der Hühner, Gänse oder Tauben zu achten.
Bei den positiv auf Geflügelpest getesteten Vögeln handelte es sich um eine Krickente und eine Nonnengans, die beide Ende November in der Wedeler Marsch aufgefunden worden waren. Ebenfalls infiziert war eine Sturmmöwe, die Ende Dezember auf Helgoland verendet war.
Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr schätzt das Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Risiko als hoch ein, dass sich das Virus bei Wasservögeln weiter verbreiten wird. Wenn ein Kontakt von Wildvögeln zu Vögeln in Geflügelbeständen zustande kommt, kann es zu einem Ausbruch der Tiersuche kommen, die nicht nur für die betroffene Geflügelhaltung folgenreich ist, sondern alle Bestände im Umkreis zur Stallpflicht zwingt.
Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest möglichst zu verhindern, bitte das Veterinäramt des Kreises darum, tote oder krank erscheinende Wasser- oder Greifvögel zu melden. Dies ist am einfachsten per E-Mail an vetamt@kreis-pinneberg.de. Auch eine Meldung an die Ordnungsämter der Kommunen ist möglich. Sind diese Stellen informiert, werden die verendeten Tiere eingesammelt und beprobt. Wichtig dabei: Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort weggebracht werden. Auch Hunde oder Katzen sollten möglichst nicht mit einem infizierten Vogel in Berührung kommen.
Für Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein gilt eine Allgemeinverfügung des Landes zur Biosicherheit. Darin sind verschiedene Schutzmaßregeln aufgeführt. Unter anderem darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert und getränkt werden. Weitere Maßnahmen zur Hygiene sind, dass Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren sind. Zudem müssen Kleidung, Schuhe, Geräte und Fahrzeuge mit Stall-Kontakt besonders gereinigt werden.
Weitere Informationen rund um die Geflügelpest und Biosicherheitsmaßnahmen unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/landwirtschaft/gefluegelpest
Medieninformation vom 22.01.2025
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