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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Führerschein-Pflichttausch
Ob grauer Lappen oder rosa Fahrerlaubnis – nach und nach müssen die alten Führerscheine in den einheitlichen EU-Kartenführerschein getauscht werden.
Aktuell sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgefordert, sich um den Pflichtumtausch zu kümmern. Doch bis zum Ende der eigentlichen Frist – dem 19. Januar dieses Jahres – wird das nicht allen gelingen. Die Gefahr eines Bußgeldes droht zunächst jedoch nicht. Auch bleibt der Führerschein weiter gültig.
Um den momentanen Termin-Stau beim Pflichtumtausch zu entzerren, bietet die Kreisverwaltung jetzt auch die Möglichkeit, den Tausch per Post vorzubereiten. Welche Unterlagen einzureichen sind sowie der Antrag zum Download stehen auf der Homepage der Kreisverwaltung zur Verfügung. Sind alle Dokumente im Straßenverkehrsamt eingegangen, dauert es ein paar Wochen bis zum Termin vor Ort, bei dem der neue Führerschein ausgehändigt und der alte entwertet wird. Zudem ist eine Gebühr von 25,30 Euro zu entrichten.
„Die meisten Menschen wollen ihren alten Führerschein als Erinnerung mit nach Hause nehmen“, sagt Dörte Koppelmann, Leiterin Fachdienst Fahrerlaubnis beim Kreis Pinneberg. „Uns ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass der Pflichtumtausch für die Jahrgänge 1953 bis 1958 jetzt zügig passieren muss, aber die enge Terminlage nicht zum Nachteil für die Betroffenen führt.“
Im Sommer wäre der Pflicht-Umtausch kein Problem gewesen. Vor einigen Monaten gab es kaum Terminanfragen zu diesem Thema. Hinzu kommen jetzt Zutrittsregelungen aufgrund der Corona-Pandemie, die das Termingeschäft komplizierter machen. Seit November herrscht deshalb großer Andrang auf die Termine. Die Telefone stehen nicht mehr still.
Zurzeit sind alle Termine ausgebucht. Wer einen Termin buchen möchte, sollte es morgens über die Online-Terminvergabe versuchen. Zu diesem Zeitpunkt werden immer die nächsten offenen Termine freigeschaltet. Wer Fragen hat, kann diese gern per Mail stellen an: fuehrerschein@kreis-pinneberg.de.
Vom jetzt möglichen postalischen Tausch verspricht sich das Straßenverkehrsamt eine Entspannung der Situation: „Wir hoffen sehr, dass viele Menschen diese Möglichkeit nutzen“, so Koppelmann. „Wenn die nächsten Jahrgänge nicht bis zum Ende der Tauschfristen warten, würde uns das auch sehr helfen.“
Das aber sollte dann erst ab März passieren. Die nächsten, die ihre alten Führerscheine eintauschen müssen, sind die Jahrgänge 1959 bis 1964. Ihre Frist endet am 19. Januar 2023.
Medieninformation vom 13.01.2022
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