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Geflügelpest bei zwei Wildvögeln im Kreis Pinneberg


Geflügelpest im Kreis Pinneberg

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat die ersten beiden Fälle von Geflügelpest im  Kreis Pinneberg bestätigt.

Es handelt sich dabei um eine Nonnengans, die in der Nähe der Vogelstation Wedeler Marsch aufgefunden wurde und eine Möwe im Bereich des Krückausperrwerks in Seestermühe. Beide Vögel wurden dem Veterinäramt des Kreises als verendete Vögel gemeldet. Sie wurden im Rahmen des sogenannten Wildvogelmonitorings zur Untersuchung auf Geflügelpest beprobt. Die Proben wurden am Donnerstag an das Landeslabor in Neumünster geschickt. Am Freitag wurden diese mit dem positiven Befund eines Influenzavirus A Typ H5 zu einem Verdachtsfall, der jetzt durch das Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Institut bestätigt wurde. Es handelt sich in beiden Fällen um das hochpathogene aviäre Influenzavirus A Subtyp H5.

Was ist jetzt zu beachten?

Für Geflügelhalter – auch kleine Hobbyhalter:
  • die Regelungen der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 20/4 vom 10.11.2020 des Kreises Pinneberg beachten:
    • Geflügel ist unverzüglich in Stallungen oder in besonders gesicherten Volieren mit einem dichten und an den Seiten überstehenden Dach unterzubringen.
    • Ausstellungen, Märkte oder ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen gehaltenen Vögeln sind verboten.
  • Die Allgemeinverfügung des Ministeriums (MELUND) zur Biosicherheit in Geflügelhaltungen vom 11.11.2020 beachten. Das Ministerium hat hierzu auf seiner Homepage ebenfalls Erläuterungen, insbesondere für Hobbyhaltungen und Kleinbetriebe, bereitgestellt:
    • Vor jedem Betreten von Geflügelhaltungen sind die Hände zu waschen, sowie Hände und Schuhe zu desinfizieren.
    • Hunde und Katzen sind fernzuhalten.
    • Keine Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler.
    • Es gelten zusätzliche Verpflichtungen für die Reinigung und Desinfektion von Stallungen, Transportmitteln und es gibt erweiterte tägliche Buchführungspflichten u.a. über die Zahl verendeter Tiere.
    • Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen füttern. Kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere benutzen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
    • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Für Hobby- und Kleingeflügelhalter hat das Ministerium den u.s. Flyer “Gefahr Geflügelpest - Wie schütze ich meine Tiere?“ herausgegeben.
  • Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert sein, ist dies schnellstens nachzuholen

Alle Hunde- und Katzenhalter werden dringend darum gebeten sich verantwortungsvoll zu verhalten. Hunde sollten angeleint bleiben, insbesondere natürlich dort wo es ohnehin vorgeschrieben ist z.B. am Deich, in Naturschutzgebieten und im Wald sowie empfohlen auch in der Nähe zu Gewässern (z.B. Flüsse, Seen, Teiche). Der Freigang für Katzen sollte nach Möglichkeit eingeschränkt bzw. ausgesetzt werden um Wildvögel nicht unnötig aufzuscheuchen, was zu einer möglichen Verbreitung des Virus führen könnte.

Für weitere Fragen hat der Kreis Pinneberg unter der Telefonnummer 04121-4502-2100 ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr zu erreichen.

Alle Informationen rund um das Thema Vogelgrippe und die aktuellen Veröffentlichungen des Kreises Pinneberg finden Interessierte auf den Internetseiten:

 
Pressemitteilung vom 18.11.2020


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