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Veröffentlichungen Pressemitteilungen Kreis Pinneberg - Ukraine
Aktuell haben sich rund 500 aus der Ukraine geflüchtete Menschen beim Kreis Pinneberg gemeldet, die hier vorerst eine private Unterkunft gefunden haben. In Kürze werden die offiziellen Zuweisungen über das Land in die Kommunen beginnen. Gemeinsam bereiten sich der Kreis und die Kommunen auf eine steigende Zahl geflüchteter Menschen aus der Ukraine vor, die zügig vor Ort versorgt und untergebracht werden müssen.
„Sehr viele Menschen sind auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine und werden nun in steigender Zahl auch im Kreis Pinneberg ankommen“, sagt Dr. Mathis Müller, Fachbereichsleiter Ordnung und Leiter der Koordinierungsstelle Ukraine im Kreis Pinneberg. „Die Hilfsbereitschaft der Bürger*innen im Kreis ist sehr groß, die Zusammenarbeit mit und zwischen den Kommunen funktioniert – das sind die zentralen Voraussetzungen dafür, dass wir in einer Gemeinschaftsleistung den Menschen aus der Ukraine eine Zuflucht
bieten können. Damit es eine sichere Zuflucht mit Perspektive ist, brauchen wir eine systematische Erfassung der Geflüchteten und geregelte Abläufe.“
Dies sind Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Die Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg bittet darum, dass sich alle Menschen aus der Ukraine unter abh.ukraine@kreis-pinneberg.de melden. Eine E-Mail reicht aus. Ein persönlicher Besuch der Ausländerbehörde ist noch nicht nötig. Die Ausländerbehörde meldet sich bei allen, die eine Mail geschrieben haben.
Menschen, die nach dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtet sind und Hilfe brauchen, bekommen diese. Dabei geht es um Unterkunft, Verpflegung oder auch medizinische Versorgung. Um diese Leistungen zu bekommen, müssen sie sich bei der Ausländerbehörde gemeldet haben (abh.ukraine@kreis-pinneberg.de). Danach können sie Unterstützung beantragen beim Sozialamt der Kommune, in der sie sich befinden. Wer dringend medizinische Hilfe braucht, kann direkt in die Notfallambulanzen in den Krankenhäusern gehen. Grundlage für die Unterstützung und die Übernahme von Kosten ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Wer nach dem 24. Februar 2022 nach Deutschland gekommen ist, braucht aber keinen Asylantrag zu stellen.
Medieninformation vom 10.03.2022
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