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Veröffentlichungen Pressemitteilungen THW und Kreis Pinneberg schließen neuen Grundlagenvertrag
Die Kreisverwaltung Pinneberg arbeitet bereits seit langem mit den THW Ortsverbänden Barmstedt, Pinneberg und Elmshorn im Bereich der örtlichen Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz partnerschaftlich zusammen.
Bekannteste Beispiele dafür sind:
Für einige dieser Aufgaben wurden den THW Ortsverbänden spezielle Ausstattungen überlassen, die im Einsatzfall im Auftrag des Kreises vom THW eingesetzt werden kann.
Um die bestehende gute Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, haben das THW und der Kreis Pinneberg am 19.12.2017 einen neuen Grundlagenvertrag geschlossen:
Der Vertrag regelt u.a. den Rahmen für die Überlassung kreiseigener Ausstattungen und Materialien an das THW wie beispielsweise die Sandsackfüllmaschine des Kreises. Auch sind die Abrechnungsmodalitäten für Leistungen des THW im Kreisgebiet, insbesondere bei der örtlichen Gefahrenabwehr und im Katastrophenfall, konkretisiert sowie eine verbindliche Regelung zur gegenseitigen Information und Alarmierung des THW geregelt.
Das Besondere an dem Grundlagenvertrag zwischen dem THW und der Kreisverwaltung ist, dass derlei Verträge bundesweit nur sehr selten sind und er im Umfang und Detailgrad als innovativ betrachtet werden kann. Gerade auch mit Blick darauf, dass er unbefristet gültig ist.
„Die überwiegend ehrenamtlich erbrachten Leistungen des THW in herausfordernden Schadenslagen findet in Gremien und der Bevölkerung des Kreises breite Anerkennung. Seine Fähigkeiten konnte das THW im letzten Jahr wieder mehrfach unter Beweis stellen, ich erinnere an die Stürme Xavier, Sebastian und Herwart sowie die Beinahe-Überflutung von Wedel“ so Landrat Oliver Stolz anlässlich der Vertragsunterzeichnung am 19.12.2017 beim THW Ortsverband in Pinneberg.
„Mit diesem Vertrag erreichen wir das Ziel, dass THW und Kreis die vorhandenen Kräfte und Mittel für den Bevölkerungsschutz für die Menschen im Kreisgebiet noch besser bündeln und noch optimaler nutzen können“ so Dierk Hansen, THW Landesbeauftragter für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. „So wird das Miteinander weiter gefördert und die Sicherheit der Bevölkerung gesteigert“ so Hansen weiter.
„Dieser neue Vertrag regelt aber nicht nur die Modalitäten über das dem THW übererlassene Katastrophenschutzmaterial. Er ist auch gleichzeitig eine Würdigung der bisherigen sehr gut funktionierenden Zusammenarbeit zwischen dem THW und dem Kreis, welche mit diesem Vertrag auf neue und noch standsicherere Füße gestellt wird“ so Stolz abschließend.
Pressemitteilung vom 19.01.2018
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