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Unterhaltsvorschuss: Jetzt auch per Online-Antrag


Schritt für Schritt geht es damit voran, dass Serviceleistungen von Behörden ganz einfach online beantragt werden können.
So jetzt auch beim Thema Unterhaltsvorschuss.

„Ich freue mich sehr, dass wir den Bürger*innen im Kreis Pinneberg immer mehr Leistungen online anbieten können“, sagt Landrätin Elfi Heesch. „Wir setzen Digitalisierung ein, um Abläufe einfacher und besser zu machen. Den direkten Draht gibt es selbstverständlich auch. Bei Fragen stehen weiterhin unsere Mitarbeitenden zur Verfügung.“


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Christoph Helms, Leiter des Jugendamtes im Kreis Pinneberg, erläutert den Onlinedienst zum Unterhaltsvorschuss: „Das Jugendamt hilft aus, wenn ein Elternteil – aus welchen Gründen auch immer – keinen Unterhalt zahlt. Mit dem Online-Angebot erleichtern wir das Verfahren. Betroffene Eltern können bequem von Zuhause aus ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss ausfüllen und abschicken.“

Der Onlinedienst zum Unterhalsvorschuss (UVO) ist Bestandteil der 500 auf Bundesebene angeschobenen Prozesse im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Der Kreis Pinneberg gehört zu den Pilotanwendern dieses digitalen Service-Angebots und hat auch an der Entwicklung des Verfahrens mitgewirkt.

Unterlagen, die einem Antrag auf Unterhaltsvorschuss beizufügen sind, können digital hochgeladen werden. Wer beim elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises (eID) registriert ist, braucht auch keine persönliche Unterschrift nachzureichen.


Online ist die Leistung bereits seit Januar dieses Jahres. Die zurückliegenden Monate hat der Kreis genutzt, um den technischen Betriebs zu optimieren. Eine erste Bilanz kann das Jugendamt deshalb jetzt schon ziehen: „Unser Ziel bei der digitalen Transformation unserer Leistungen sind Verbesserungen sowohl für die Bürger*innen als auch für uns innerhalb der Verwaltung“, so Helms. „Wir sehen bereits, dass durch das Online-Verfahren die Sachbearbeitung erleichtert wird. Klar ist, dass wir das Online-Angebot als Hauptweg der Antragstellung etablieren wollen.“

Grundsätzlich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Für Kinder ab dem zwölften Lebensjahr gilt zusätzlich, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2023 monatlich:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro,
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.

Alleinerziehende Eltern im Kreis Pinneberg können die finanzielle Unterstützung für ihre Kinder unter folgendem Link beantragen:
https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/uvorschuss


 
Medieninformation vom 04.09.2023


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